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2018 - Update: Medienmitteilung Gesundheitsdepartement - Rekurse teilweise gutgeheissen!

Hundeverbot wird durch Leinenpflicht ersetzt
Die Gemeinde Schmerikon hat im Oktober 2017 im Aabachdelta und entlang der Zu-gangswege auf beiden Seiten ein Hundeverbot verfügt. Dies, um die Natur rund um das Aabachdelta besser zu schützen. Dagegen haben 23 Hundehalter aus Schmerikon sowie zwei Personen aus einer Nachbargemeinde Rekurs beim Ge-sundheitsdepartement eingereicht. Das Gesundheitsdepartement hat das von der Gemeinde Scherikon im Aabachdelta verfügte Hundeverbot aufgehoben und durch eine Leinenpflicht ersetzt.
Das Gesundheitsdepartement hat die Rekurse teilweise gutgeheissen und durch eine Leinenpflicht ersetzt. In seinem Entscheid kam das Gesundheitsdepartement zum Schluss, dass das verfügte Hundeverbot unverhältnismässig sei, da mit einem Verbot der beab-sichtigte Schutz der Natur einseitig zulasten der Hundehaltenden verwirklicht würde. Als mildere Massnahme wurde anstelle des Hundeverbots eine Leinenpflicht («an kurzer Leine») angeordnet.
Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig und kann innert 14 Tagen ans Verwaltungsge-icht weitergezogen werden.

2017 - Hundeverbot Schmerikon
Der Gemeinderat von Schmerikon hat in seiner Medienmitteilung erklärt, dass er am Aabach bis zur Mündung in den See ein Hundeverbot einführen will. Mit dem Hundeverbot entlang des Aabachs soll der Naturschutz gestärkt werden. Der Gemeinderat publiziert am 29. November 2017 die entsprechende Verfügung.

Die SVP Schmerikon hat diesbezüglich eine Medienmitteilung am 29. November versendet. In der Zwischenzeit sind verschiedene Leserbriefe und Medienberichte publik gemacht worden. Einige Medienberichte sind untenstehend als PDF aufgeschaltet. Radio Central berichtete ebenfalls über das Hundeverbot in Schmerikon (Podcasts oben rechts). Am Samstag, 9. Dezember 2017 haben sich zahlreiche Hundehalter im Seehof in Schmerikon getroffen und den Rekurs sowie die Petition unterschrieben. Auch SVP Kantonsräte waren vertreten. Das Petitionsformular steht oben links (Button) als Download zur Verfügung. Der Rekurs wurde am Montag, 11. Dezember 2017 eingereicht. An dieser Stelle herzlichen Dank an alle die uns unterstüzten.

Am 6. Februar 2018 wurde die Unterschriftensammlung aus der Petition an den Gemeindepräsidenten von Schmerikon, Felix Brunschwiler, übergeben. Die Zeitungsartikel dazu finden Sie nachfolgend ...

07.02.2018 Zürichsee-Zeitung
07.02.2018 Südostschweiz

20.12.2017 Südostschweiz
13.12.2017 See und Gaster
11.12.2017 Zürichsee-Zeitung
05.12.2017 Südostschweiz

29.11.2017 Zürichsee-Zeitung
29.11.2017 Südostschweiz

Auf der linken Seite vom Aabachdamm weisst bereits eine Tafel vom Naturschutz darauf hin, dass die Hunde an der Leine geführt werden sollen. Auch weisst die Tafel darauf hin, keinen Abfall liegen zu lassen und kein Feuer zu machen. Das gleiche gilt auf der rechten Seite vom Aabachdamm. Seitens Fussballplatz besteht ebenfalls eine Leinenpflicht auf der linken Seite. Der Gemeinderat hat nun beschlossen, die rechte Seite für den Hund grundsätzlich zu sperren. Ebenfalls vom Schützenhaus bis zur Betonbrücke. Das führt weiltweit zur ersten Signalisation beim Fussballplatz für eine leinenpflichte Hundesackgasse beim Fussballplatz. Der Gemeinderat begründet sein Hundeverbot, dass es indrekt mit der geplanten Baggerung zu tun hat. Da darf man sich schon fragen, was der Hund mit dieser Baggerung zu tun hat? Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen "Abfall" aufzunehmen. Auch sonnenhungerige Menschen, Kinder, Pferde, Biker und Partygänger besuchen diesen wunderschönen Seezugang. Die Begründung liegt bei der Baggerung und beim Jagdinstikt vom Hund. Der Hund hat einen enormen Geruchsinn. Er folgt also den Spuren, welche auch Menschen nach einer Party hinterlassen haben. Ein Hund frisst wohl kaum einen Vogel. Dazu ist er viel zu langsam im Gegensatz zu einer Katze. Der Gemeinderat begründet weiter, dass dieses Verbot auch mit den Hundehalter vom Kanton Schwyz zu tun hat. Der Kanton Schwyz kennt eine generelle Leinenpflicht. Das ist korrekt. Viele Hundehalter nutzen den nahen Kanton St. Gallen um hier zu spazieren. Weil sie genau das tun können, was in ihrem Kanton verboten ist, den Hund frei laufen zu lassen. Der Kanton Schwyz hat mit seinem Hundegesetz jedoch die Tierschutzverordnung verletzt, welche besagt, dass jedem Tier genügend freilauf gewährt werden muss. Dies kann im Kanton Schwyz (ohne eigenes grosses Grundstück) gar nicht erfüllt werden. Jetzt werden die Hundehalter vom Kanton St. Gallen bzw. von Schmerikon damit bestraft.